Grundlagen:
Die Grundlage für die Durchführung des Rehabilitationssports in Deutschland bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Im § 44 Abs.1, 3 ist der "ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Gruppen" verankert, der auch Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen, beinhaltet. Den "Rahmen" für die Umsetzung des Rehabilitationssports bildet die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.Oktober 2003". In dieser Vereinbarung, die auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit den Rehabilitations- trägern geschlossene Vereinbarung, finden Sie Aussagen zu Themen wie Gruppengröße, Übungsleitung, Anerkennung von Gruppen etc.
Was ist das eigentlich, Rehabilitationssport?
"Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein. Ziel ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten." (Zitat: Rahmenvereinbarung 2003)
Was heißt das denn nun wirklich?
Zunächst einmal ist Rehabilitationssport "Sport". Hier werden in der Gruppe Fähigkeiten erworben, erhalten und ausgebaut, um jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer die Teilhabe an der Gesellschaft (wieder) zu ermöglichen. Die Gruppe spielt dabei eine große Rolle, denn der Austausch mit anderen, die ähnliche Einschränkungen haben, ist besonders wichtig und unterstützt positiv den Prozess und das Erreichen des Ziels der Rehabilitation sowie dessen Sicherung.
Die Teilhabe an der Gesellschaft und deren Einschränkung ist ein wesentliches Element bei der Betrachtung einer Behinderung. Hilfestellung bei der Beschreibung einer Einschränkung bietet die auf der Ebene der World Health Organization (WHO) entwickelte International Classification of Functioning (ICF). Der ICF ist die Nachfolgerin der International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps (ICIDH) von 1980. Das bio-psycho-soziale Modell, das in Ansätzen der ICIDH unterlag, wurde mit der ICF erheblich erweitert und damit der Lebenswirklichkeit Betroffener besser angepasst. Insbesondere wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt. Weitere Informationen und einen Entwurf des ICF in Deutscher Sprache erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information. In Deutschland wird der Begriff der Behinderung im § 2 SGB IX definiert.
Kommt Rehabilitationssport für mich überhaupt in Frage?
In den Rehabilitationssportgruppen werden Gruppen zu vielen verschiedenen Indikationen angeboten. Zu diesen gehören Schlaganfall, Morbus Bechterew, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, chronische Herzkrankheiten, Krebserkrankungen sowie ca. 30 weitere Indikationen. Die Frage, ob Sie Rehabilitationssport betreiben können, wird Ihnen der behandelnde Arzt beantworten. Dieser kann bei entsprechender Diagnose den Rehabilitationssport verordnen.
Quelle: Wikipedia