SCHWIMMKURSE
Der BSG Dülmen ist es eine Herzensangelegenheit, den Kindern der Stadt eine weitere Möglichkeit zu bieten, das Schwimmen zu erlernen.
EIN KLEINER
EINBLICK
Kinder ab dem 5. Lebensjahr beginnen in zeitlich unbegrenzten Kursen mit der Wassergewöhnung im Aktivbecken des DÜB. Dort werden sie dann in integrativen Gruppen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten bis zum Seepferdchen-Abzeichen geführt, bevor sie in den Vorbereitungskurs auf das Bronze-Schwimmabzeichen in das Mehrzweckbecken wechseln.
Mit dem Bestehen des Bronze-Abzeichens endet die Schwimmausbildung bei der BSG Dülmen. Die Kinder verlassen den Verein zu den nächsten Schulferien als sichere Schwimmer und können sich bei Bedarf dann einem Schwimmverein anschließen.
FAQ
Ja! Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin, sobald Sie eine Verordnung haben. So können sich unsere Übungsleiter genug Zeit für Sie nehmen und Sie in Ruhe beraten.
Eine Verordnung für Rehabilitationssport kann Ihnen jeder Arzt ausstellen – egal ob Hausarzt oder Facharzt.
Nein. Sie müssen kein Mitglied in unserem Verein sein, um am Rehasport teilzunehmen. Natürlich freuen wir uns über jede Person, die Mitglied wird und unseren Verein unterstützt.
Nein. Nach dem abgeschlossenen Rehabilitationssport können Sie auch ohne weitere Verordnung bei uns als Gesundheitssportler aktiv bleiben und Sport treiben.
Ein sofortiger Start ist möglich, sobald Ihre Verordnung im Beratungsgespräch geprüft wurde und ein Platz in einer Gruppe frei ist. In der Regel versuchen wir, zeitnah einen passenden Starttermin für Sie zu finden.
Ja, als Mitglied können Sie einen Ersatztermin für einen versäumten Rehasport erhalten. In den beitragsfreien Gruppen ist das leider nicht möglich.
Ja, bitte. So können wir bei Urlaub oder Vertretungen die Gruppengröße besser planen und bei Bedarf Gruppen zusammenlegen.
Wenn Sie nach dem Rehasport in Ihrer gewohnten Gruppe weiter trainieren möchten, ist das möglich. Sie können bei uns einfach als Gesundheitssportler weitermachen.
Wenn Sie aus dem Verein austreten möchten, benötigen wir eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese muss bei uns eingehen.
Nein. Die Verordnung muss zum Beratungstermin noch nicht von der Krankenkasse genehmigt sein. Da der Starttermin für den Rehasport noch nicht feststeht, würden Sie sonst wertvolle Zeit verlieren, die Sie bereits fürs Training nutzen könnten.
Ja! Bitte informieren Sie uns, wenn Sie den Rehasport nicht mehr fortführen möchten. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gern weiter. Ein Abbruch ist in der Regel unkompliziert möglich.
Ja! Bei Krankheit ist eine Pause im Rehasport möglich. Melden Sie sich einfach bei uns – wir beraten Sie gern und helfen weiter.
Nein! Es entstehen für Sie keine Kosten oder Geldstrafen, wenn Sie den Rehasport nicht vollständig abschließen. Bitte beachten Sie jedoch: Die Krankenkasse kann bei einer Folgeverordnung die Genehmigung ablehnen, wenn der Rehasport zuvor nicht komplett absolviert wurde.
Rehasport wird vom Arzt verordnet und ist an eine medizinische Diagnose gebunden. Präventionssport benötigt keine ärztliche Verordnung. Er wird über die Krankenkasse abgerechnet und richtet sich an alle, die etwas für ihre Gesundheit tun und fit bleiben möchten.
Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Sie interessieren sich für einen unserer Kurse oder möchten sich zu Rehasport oder Gesundheitssport persönlich beraten lassen?
Dann melden Sie sich einfach bei uns – wir freuen uns auf Sie!