2G-Regel
Liebe Mitglieder und Rehasportler,
wir freuen uns euch trotz steigender Inzidenzwerte weiterhin zum Sport begrüßen zu dürfen. Um weiterhin sicher trainieren zu können, bitten wir euch, die folgenden Verhaltensrichtlinien und Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz zu beachten:
Das Betreten unserer Einrichtungen ist nur mit med. Mund-Nase-Schutz gestattet. Die Umkleiden und Duschen sind mit einer Personenbegrenzung geöffnet. Gerne könnt ihr auch bereits in Sportkleidung kommen – nur die Sportschuhe dürfen weiterhin erst im Gebäude angezogen werden.
Übrigens ist der Rehasport ohne Mundschutz möglich – der Mindestabstand von 1,5m ist hierbei einzuhalten.
geimpft oder genesen?
FÜR DIE TEILNAHME AM REHASPORT UND DIE NUTZUNG DER TRAININGSFLÄCHE GILT DIE 2G-REGEL.
(nach Coronaschutzverordnung vom 27.11.2021)
geimpft
Eure 2.Impfung muss mehr als 14 Tage zurückliegen. Bitte zeigt euren Impfnachweis
im Original beim 1.Check-in vor. Wir dokumentieren dies für alle weiteren Trainingseinheiten.
genesen
Schön, dass es euch wieder gut geht!
Euer pos. PCR-Test liegt mindestens 28 Tage zurück und ist nicht älter als 6 Monate.
Bitte zeigt den Nachweis beim 1.Check-in vor. Wir dokumentieren dies für alle weiteren Trainingseinheiten bis zum Ablauf der 6-Monatsfrist.
Wir hoffen sehr, dass es uns mit den oben genannten Maßnahmen gelingt, ohne weitere Schließungen durch den Winter zu kommen
Der Vorstand der BSG bedankt sich herzlich bei euch für die Treue und das Verständnis in den letzten Monaten! Eine wahrhaft schöne Erfahrung in schwierigen Zeiten – DANKE!!
Wir freuen uns auf euren Besuch!
Vorstand und Übungsleiter-Team
BSG Dülmen e.V.
AKTUELLE VERORDNUNGEN
Verordnungen
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) - gültig seit 27. November 2021
- Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) mit markierten Änderungen - gültig seit 27. November 2021
- Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Corona-Schutzverordnung
- Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zur Corona-Schutzverordnung
- Bußgeldkatalog zu den Coronaverordnungen des Landes NRW (Stand: 24. November 2021)
- Bußgeldkatalog zur Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung (Stand: 6. August 2021)
- Bußgeldkatalog zu §28b des Infektionsschutzgesetzes (Stand: 24. November 2021)
- Handreichung zum Infektions- und Arbeitsschutz bei körpernahen Dienstleistungen
- Handreichung für Betreuungsgruppen im Sinne der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)